Haltbarkeit und Pflege: Vom Leben eines Sicherheitsschuhs

Steve Tams
2021-06-15 13:38:00 /
Haltbarkeit und Pflege: Vom Leben eines Sicherheitsschuhs - Alles über Haltbarkeit & Pflege von Arbeitsschuhen | Blog
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Der Gesetzgeber hat es festgelegt: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Notwendigkeit seinen Arbeitnehmern entsprechende Schutzausrüstung wie z.B. Sicherheitsschuhe zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug obliegt es den Arbeitnehmern, diese pfleglich zu behandeln. Allerdings kann auch bei noch so sorgsamem Umgang der Schuh nicht ewig leben. Wie haltbar ist er also? Wie pflegt man ihn richtig? Und wann sollte definitiv ein neuer Schuh angeschafft werden?


Inhaltsverzeichnis 


Der Anfang: Ein neuer Sicherheitsschuh

Mindestens einmal pro Jahr empfiehlt die Berufsgenossenschaft, dass Arbeitgeber ihren Angestellten neue Sicherheitsschuhe zukommen lassen. Bei Bedarf muss er sogar noch öfter das Schuhwerk erneuern lassen. Damit diese Kosten jedoch nicht explodieren, sollten Arbeitnehmer sich gleich zu Beginn sorgfältig mit ihren Schuhen auseinandersetzen. Wie ist das Tragegefühl? Ist es angenehm und spendet Halt? Reibt und quetscht auch nichts? Der Schuh sollte von Anfang an ordentlich sitzen, denn beim Tragen läuft er sich nicht so ein wie normale Schuhe.

Das Leben: Die Pflege von Sicherheitsschuhen

 

Tagesroutine

Nach jedem Gebrauch sollten die Schuhe gut trocknen und auslüften können. Dazu dürfen sie nicht direkt an Heizung, Ofen oder ähnlichen Hitzequellen gelagert werden, sondern sollten in einem trockenen warmen Raum stehen. Innensohle (soweit möglich) und Schnürung sollten, wenn möglich, entfernt bzw. stark gelockert werden.

 

Die Grundreinigung

Grober Schmutz kann mit einer Bürste und lauwarmen Wasser entfernt werden. Für besonders hartnäckige Fälle gibt es in Fachgeschäften aber auch spezielle Schuhreinigungsmittel. Lederschuhe dürfen NICHT in die Waschmaschine gegeben werden, das die mechanische Beanspruchung dem Material schadet. Bei kalkhaltigem Wasser kann die Reinigung übrigens mit destilliertem Wasser aus z.B. dem Trockner erfolgen.

 

Die Imprägnierung

Sind die Sicherheitsschuhe nach der Reinigung noch etwas feucht, kann die Imprägnierung aufgefrischt werden. Da die Lederporen in diesem Zustand noch weit geöffnet sind, dringt die Imprägnierung noch weiter ins Material ein, wodurch es besser gegen Wasser- und Schmutzaufnahme geschützt ist. Die volle Wirkung dieser Maßnahme tritt aber erst nach 24 Stunden ein, was beim Auftragungszeitpunkt bedacht werden sollte!

 

Die weitere Pflege

Da die Arbeitsbedingungen sehr verschieden sein können, kann keine pauschale Aussage über die Zeitintervalle der Pflege gemacht werden. Wenn die Sicherheitsschuhe häufig extremer Nässe ausgesetzt sind, sollten sie regelmäßig mit einer Creme oder Emulsion eingerieben werden. So wird dem Leder zurückgegeben, was das Wasser ausgeschwemmt hat, und es bleibt flexibel und widerstandsfähig.

Am besten wird das Pflegemittel mit einem Tuch aufgetragen und mit einer Bürste einpoliert. Wenn das Leder dabei vorsichtig erwärmt wird, dringt das Wachs noch besser in das Material ein.

Achtung: Nutzen Sie nur Wachse, keine Öle oder Fette! Diese machen das Leder zwar weich, aber für Sicherheitsschuhe ist das nachteilig, weil dadurch Stabilität eingebüßt wird. Außerdem verschließen Öle und Fette die Lederporen, wodurch der Schuh seine Atmungsaktivität verliert.

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Das Ende: Wann sollte der Sicherheitsschuh nicht mehr getragen werden?


Was kann noch instandgesetzt werden?

Der Arbeitgeber muss eine Instandsetzung der persönlichen Schutzausrüstung gewährleisten. Bevor ein Sicherheitsschuh also entsorgt wird, können noch einige Handgriffe daran getan werden. So kann zum Beispiel die Einlegesohle ausgetauscht werden. Auch die Absätze können – fachmännisch! – ersetzt werden. Insgesamt darf aber nie die Tauglichkeit des Schuhs infrage stehen.


Wann ist der Schuh ‘kaputt’?

Definitiv sollten Sicherheitsschuhe ausgetauscht werden, wenn ihr Zustand nicht mehr ordnungsgemäß ist. Dies ist der Fall wenn:

  • das Sohlenprofil abgelaufen ist,
  • die Zehenkappen freiliegen oder
  • eine Schaftnaht aufgegangen ist.

Die Entsorgung muss der Arbeitgeber übernehmen.



Quellen

www.gutefrage.net
www.jori.de
www.arbeitssicherheit.de
www.business-netz.com


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