Wer trägt die Kosten für die Arbeitsschutzkleidung?

Steve Tams
2015-01-09 13:01:00 /
Wer trägt die Kosten für die Arbeitsschutzkleidung? - Arbeitsschutzkleidung » Wer bezahlt sie?
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Wer soll das bezahlen? Diese Frage stellt sich besonders im Bezug auf Arbeitsschutzkleidung. Sie ist nämlich durch ihre Schutzeigenschaften teurer als Freizeitkleidung und außerdem ja nur auf der Arbeit nutzbar, da wohl kaum jemand z.B. einen Blaumann auch in seiner Freizeit tragen würde. Doch in welchen Fällen muss der Arbeitgeber die Schutzkleidung stellen und in welchen steht der Arbeitnehmer selbst in der Verantwortung?


Gesetzliche Bestimmung: Der Arbeitgeber zahlt

Generell ist die Anschaffung von Arbeitskleidung so geregelt, dass der Arbeitgeber sie stellen muss, wenn es eine gesetzliche Bestimmung für den Schutz der Arbeitnehmer in einem bestimmten Tätigkeitsbereich gibt. Beispiele für gesetzliche Bestimmungen sind Regelungen zur Unfallverhütung oder Hygienevorschriften. Fehlt eine solche gesetzliche Bestimmung, muss der Arbeitnehmer die Kleidung selbst bezahlen. Das ist auch der Fall, wenn der Arbeitnehmer die Schutzkleidung freiwillig trägt.


Pflicht des Arbeitnehmers: Schutzkleidung tragen

Kommt der Arbeitgeber für die Schutzkleidung auf, weil es eine gesetzliche Grundlage für Schutzkleidung in diesem Tätigkeitsbereich gibt, ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet diese Schutzkleidung auch zu tragen. Passiert einem Arbeitnehmer, der aus eigenem Verschulden keine Schutzkleidung trägt, ein Arbeitsunfall, kann es sein, dass der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht mehr greift. Auch wenn nichts passiert kann der Arbeitgeber bei wiederholtem Nichteinhalten der Schutzmaßnahmen seinem Arbeitnehmer eine Abmahnung erteilen.



Tragen aus persönlichen Gründen: Der Arbeitnehmer zahlt

Zurück zum klassischen Blaumann: Man könnte meinen, weil dieser doch zum Schutz des Arbeitnehmers und seiner Kleidung dient, müsste der Arbeitgeber ihn bezahlen. Das ist aber nicht der Fall. Zum Beispiel in einer Autowerkstatt wäre es für den Arbeitnehmer durchaus möglich in privater Kleidung zu arbeiten, da dort keine erhöhten Schutzmaßnahmen gegen Verletzungen oder Hygienevorschriften zu beachten sind. Trotzdem tragen die meisten KFZ-Mechaniker einen Blaumann, um ihre persönliche Kleidung zu schützen und sie nicht den Verschmutzungen durch Öl und Schmutz auszusetzen. In diesem Fall ist das Tragen aber freiwillig und der Arbeitnehmer muss die Arbeitsschutzkleidung selbst bezahlen.


Kosten von der Steuer absetzen

Es ist grundsätzlich möglich Kosten für Arbeitskleidung von der Steuer abzusetzen. Arbeitgeber setzen diese als Werbungskosten an und auch Arbeitnehmer habe eine Chance auf Anrechnung. Dafür müssen jedoch bestimmte Kriterien erfüllt werden. Zuallererst darf es nicht möglich sein, die Arbeitskleidung im privaten Bereich zu tragen. Bestes Beispiel dafür ist wohl ein Anzug oder eine Bluse bei Managern. Da diese auch im privaten Bereich getragen werden können, sind sie nicht steuerlich absetzbar. Ist ein schwarzer Anzug aber Teil der typischen Berufsbekleidung, wie z.B. bei Geistlichen oder Leichenbestattern, erkennt die Finanzbehörde das Kleidungsstück als Arbeitskleidung an.

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