Orthopädische Einlagen in Sicherheitsschuhen – geht das?

Steve Tams
2021-06-16 10:08:00 /
Orthopädische Einlagen in Sicherheitsschuhen – geht das? - Gut zu wissen: Orthopädische Einlagen in Arbeitsschuhen
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Können Füße gesund und gleichzeitig sicher verpackt sein? Beinhaltet das eine nicht sogar das andere? Leider nein! Denn tatsächlich steht gerade ein Arbeitnehmer, der im Normalfall orthopädische Einlagen tragen sollte, im beruflichen Rahmen jedoch auf Arbeitsschuhe angewiesen ist, vor einem Problem. Aber es gibt Lösungen dafür!


Warum die Einlegesohle nicht einfach wechseln?

Die simple Antwort auf diese Frage lautet: weil dadurch der Schutz nicht mehr gewährleistet ist. Immerhin ändert man das gut durchdachte Konzept eines Sicherheitsschuhs mit einem solchen Eingriff. Unter Umständen verändert die fremde Einlegesohle die Isolations- bzw. Leitfähigkeit des gesamten Schuhs, wodurch es zu Unfällen im Elektrobereich kommen kann. Außerdem könnte der Abstand zwischen den Zehen und der Schutzkappe zu gering ausfallen, was wiederum bei Unfällen zu Quetschungen o.ä. führen könnte. Alle Sicherheitsschuhe müssen eine EG-Baumusterprüfbescheinigung durchlaufen, damit sie in Deutschland vertrieben und genutzt werden dürfen. Ist diese einmal vollzogen, so darf der Schuh nicht mehr verändert werden. Das bedeutet, es darf nicht eigenmächtig eine andere (z.B. Lammfell-)Einlegesohle genutzt werden, sondern nur jene vom Hersteller. Auch für den orthopädischen Spezialfall gilt diese Regelung. Da hier aber eine gesundheitliche Notwendigkeit vorliegt, gibt es dennoch Optionen.


Wie kommt die orthopädische Einlage in den Sicherheitsschuh?

Zunächst einmal muss natürlich die medizinische Indikation nachgewiesen werden. Erfordert der Schuhträger tatsächlich entsprechendes Schuhwerk, so muss die Umsetzung von fachkundigem Personal (Orthopädieschuhmacher/-in) durchgeführt werden. Im Anschluss müssen Schuh und orthopädische Einlage nochmals in Kombination baumustergeprüft werden.


Unterschiede beim orthopädischen Fußschutz

Es gibt zwei Möglichkeiten, einen orthopädischen Fußschutz zu erstellen:

  • Maßschuh: Ein grundsätzlich neuer Schuh wird individuell für seinen Träger handwerklich hergestellt.
  • Zurichtung: Ein industriell gefertigter Schuh wird individuell orthopädisch an den Träger angepasst.

Bei dieser Auswahl stellt die Maßanfertigung das komplizierteste und kostspieligste Verfahren dar, weswegen dazu erst als letzte Möglichkeit gegriffen wird. Es wird folgendes 4-Stufen-Modell bevorzugt:

  1. Sohlenerhöhung bis zu 3 cm, Zehenklappenvergrößerung
  2. Orthopädische Einlagenversorgung
  3. Spezielle Fertigungsweise/ Bausätze für orthopädische Zurichtungen
  4. Orthopädische Maßschuhe

Die angepassten Sicherheitsschuhe stellen aber keinesfalls die schlechteren Exemplare dar. Sie bieten sogar einige Vorteile, wie z.B. das größere Auswahlspektrum hinsichtlich der sicherheitstechnischen Eigenschaften, die schnelle Verfügbarkeit und die höhere Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu Maßanfertigungen.

Die Zurichtungen können auf unterschiedliche Arten geschehen: Es gibt Absatz-, Sohlen- und SohlenranderhöhungenAbrollhilfen oder sogar die Option, sich den Schuh nach einem Baukastenprinzip zusammenzustellen. Auf der Seite der Berufsgenossenschaft für Bauwirtschaft findet sich im Sachgebiet “Fußschutz” eine Auflistung verschiedener Hersteller und ihrer zurichtenden Maßnahmen.

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Wer zahlt für die orthopädischen Sicherheitsschuhe?

Welches Verfahren auch immer zum Einsatz kommt, es verursacht Mehrkosten, die über jene einer “normalen” PSA unter Umständen weit hinausreichen. Diese muss das Unternehmen nicht komplett tragen. Damit sie aber von anderen Trägern übernommen werden, muss der Betrieb den Bescheid über eine Notwendigkeit für entsprechenden Fußschutz erbringen.

Orthopädische Sicherheitsschuhe sind leistungsrechtlich dem Bereich der beruflichen  Rehabilitation zuzuordnen. Diese Träger übernehmen zunächst die Gesamtkosten und lassen sich danach vom Unternehmen den Anteil zurückzahlen, den es ohnehin für einen Fußschutz (ohne Änderungen) investieren hätte müssen.

Dabei muss dringend abgewartet werden, bis die Zusage der Kostenübernahme vorliegt! Wird ein orthopädischer Fußschutz vorher in Auftrag gegeben, kann es sein, dass die Kosten nicht getragen werden. Weiterhin gilt zu beachten, dass wie in jedem normalen Falle ein zweites Paar für den reibungslosen Arbeitsalltag sinnvoll ist. Dies sollte direkt mit bedacht und beantragt werden.

 

Welche Träger übernehmen Kosten?

Der allererste Ansprechpartner ist ein gesetzlicher Unfallversicherungsträger, zum Beispiel die gewerbliche Berufsgenossenschaften, die Gemeindeunfallversicherungsverbände oder die Unfallkassen. Auch die Träger für Kriegsopferversorgung und -fürsorge oder die gesetzliche Rentenversicherungen können die Kosten übernehmen. Es gibt auch die Möglichkeit bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. bei Trägern der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nachzufragen. Und schließlich können auch überörtliche und örtliche Träger der Sozialhilfe den orthopädischen Fußschutz übernehmen. Es gibt noch weitere Optionen – grundsätzlich heißt es: Fragen kostet nichts.

Im Arbeitsbedarf24 Shop können Sie Arbeitsschuhe verschiedener Sicherheitsklassen kaufen. Dazu gehören Arbeitsschuhe S1, Arbeitsschuhe S3 und Arbeitsstiefel S5.


Quellen

www.dguv.de/Sachgebiet-Fußschutz
www.dguv.de/medien


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