Auffanggurte als Teil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA)

Steve Tams
2016-04-27 14:03:00 /
Auffanggurte als Teil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) - Gut zu wissen: Absturzsicherung - was gehört dazu?
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Es gibt Arbeitsplätze, bei denen sprichwörtlich Absturzgefahr besteht: auf Baustellen, auf Dächern bzw. Dachflächen, aber auch bei Reinigungsarbeiten. Um schwere Unfälle zu vermeiden, ist die Verwendung spezieller Auffanggurte vorgeschrieben. Was diese Auffanggurte kennzeichnet, wollen wir im Einzelnen beleuchten.


Was gehört zur Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz?


Auffanggurte

Auffanggurte entsprechen den geltenden Normen, wenn sie über eine hintere (und gegebenenfalls auch über eine vordere) Auffangöse verfügen. Weiterhin benötigen Sie zwei seitliche Halteösen, eine Rückstütze, gegebenenfalls eine Steigschutzöse und Befestigungsmöglichkeiten für Werkzeuge.


Verbindungsmittel

Hinter diesem Begriff verbergen sich die Gurtseile bzw. Bänder, welche den Auffanggurt mit einem Anschlagpunkt (Punkt, an dem der Gurt befestigt wird) oder mit einer beweglichen Führung verbinden. Sie müssen geeignete Endverbindungen haben und dürfen einschließlich Falldämpfer nicht länger als 2 m lang sein. Außerdem ist zu beachten, dass Verbindungsmittel niemals geknotet, also durch Knoten miteinander oder mit dem Anschlagpunkt verbunden werden dürfen, denn dadurch wird ihre Tragfähigkeit erheblich verringert.


Falldämpfer

Falldämpfer gehören zu einem Auffangsystem dazu. Sie verringern die Kräfte, welche bei einem Absturz auf den menschlichen Körper einwirken, auf das verträgliche Maß von höchstens 6 kN. Ohne Falldämpfer wird dieser Stoßkraftwert schon bei einer Fallhöhe von 1 m deutlich überschritten und liegt bei einer Person mit dem Gewicht von 80 kg bei etwa 7 kN.


Verbindungselemente

Zum Verbinden der einzelnen Bestandteile eines Auffangsystems werden meist Karabinerhaken verwendet. Sie müssen mit mindestens einer zweifach und automatisch wirkenden Verschlusssicherung versehen sein. An Verbindungsstellen, die nur selten gelöst werden, sollten dreifach wirkende Verschlusssicherungen eingesetzt werden.

ACHTUNG: Es dürfen nur solche Karabinerhaken benutzt werden, die eine Sicherung gegen unbeabsichtigtes Öffnen haben (z. B. Schraubverschluss).



Ab welcher Höhe ist die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz notwendig?

Zuallererst ist zu bemerken, dass die technische Absturzsicherung aufgrund der wesentlich höheren Wirksamkeit Vorrang vor der Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung hat. Erst, wenn eine solche aus arbeitstechnischen Gründen nicht eingesetzt werden kann, kommen Auffanggurte zum Zuge.

Absturzsicherungen müssen in folgenden Fällen vorhanden sein:

  • unabhängig von der Absturzhöhe an Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen an und über Gewässern oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann;
  • bei mehr als 1 m Absturzhöhe, an freiliegenden Treppenläufen und -absätzen, Wandöffnungen oder Bedienungsständen von Maschinen und deren Zugängen;
  • bei mehr als 2 m Absturzhöhe an allen übrigen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen;
  • bei mehr als 3 m Absturzhöhe an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern;
  • bei mehr als 5 m Absturzhöhe beim Mauern über die Hand und beim Arbeiten an Fenstern.

Im Arbeitsalltag werden Auffanggurte vor allem eingesetzt bei der Wartung von Blitzschutzanlagen, beim Errichten von Antennenanlagen auf Dächern von Wohngebäuden oder bei Kanalarbeiten.

Erforderlich werden können die Auffanggurte auch bei Arbeiten in der Nähe von Flachdachkanten und Giebelkanten, an Gittermasten, bei Montagearbeiten und bei geringfügigen Arbeiten an Absturzkanten, in Verbindung mit Steigschutzeinrichtungen und beim Einsteigen in abwasserführende, umschlossene Anlagen.

Industriekletterer mit Auffanggurt
Foto: © Cordiste69, Lizenz: Creative Commons CC BY-SA 3.0, Quelle: Wikimedia Commons

Was ist beim Einsatz zu beachten?


Vor dem Einsatz

Vor dem Einsatz einer PSA gegen Absturz sollte man prüfen, dass alle Komponenten der PSA sowohl CE-gekennzeichnet sind, als auch einen Nachweis über die EG-Baumusterprüfung besitzen, denn nur diese dürfen auch verwendet werden. Zudem müssen die Mitarbeiter im sachgerechten Umgang und Gebrauch unterwiesen werden.

Vor jeder Benutzung muss die PSA durch Sichtprüfung kontrolliert werden. Die Prüfung durch eine sachkundige Person ist mindestens einmal im Jahr durchzuführen. Wenn es zu einem Absturz gekommen ist, muss die PSA vor dem nächsten Einsatz ebenfalls von einem Sachkundigen kontrolliert werden.


Während des Einsatzes

Beim Einsatz ist die PSA gegen Absturz möglichst oberhalb des Benutzers zu befestigen. Es sollten nur tragfähige Bauteilen oder spezielle Anschlageinrichtungen zur Befestigung benutzt werden, die eine Stoßkraft von 7,5 kN aufnehmen können.

Sofern Sekuranten, also gesonderte Anschlagpunkte im Arbeitsbereich zur Verfügung stehen, müssen in erster Linie diese verwendet werden. Als Anschlagpunkte völlig ungeeignet sind z. B. Kamine, Regenrinnen und deren Halterungen oder Blitzableiter. Kranhaken sind ebenfalls nicht zugelassen, denn ein daran angeseiltes Sicherheitsgeschirr täuscht eine Sicherheit vor, die es nicht hat und ist damit lebensgefährlich.

Das Seil oder Band muss bei der Benutzung immer straff gehalten werden. Durch den Einsatz von Seilkürzern kann eine Schlaffseilbildung vermieden werden. Wenn ein Höhensicherungsgerät zum Einsatz kommt, hält dieses das Verbindungsmittel automatisch straff.

Weiterhin sollte beachtet werden, dass die Seile bzw. Bänder nicht über scharfe Kanten gezogen werden dürfen. Ein Verknoten und behelfsmäßiges Verlängern darf nicht vorgenommen werden.

ACHTUNG: Bitte niemals allein arbeiten! Bei einem Absturzunfall kann ein schneller Notruf und die Rettung aus der Situation lebenswichtig sein. Darum ist die Alleinarbeit nicht zulässig.


Pflege und Aufbewahrung

Auffanggurte sind unbedingt vor schädigenden Einflüssen, wie z. B. Öl, Säure, Laugen, Putzmittel, Funkenflug, Erwärmung über 60° C oder Sonneneinstrahlung zu schützen und immer trocken zu lagern. Beschädigte oder durch einen Absturz beanspruchte Komponenten sind nicht weiter zu verwenden, sondern der Benutzung zu entziehen, bis sie von einer sachkundigen Person zur weiteren Benutzung freigegeben wurden.

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Darf Bergsteigerausrüstung als PSA gegen Absturz eingesetzt werden?

Zum Schutz gegen Absturz von Personen dürfen Bergsteigerausrüstungen nur dann eingesetzt werden, wenn diese Ausrüstungen auch den einschlägigen Normen für PSA gegen Absturz entsprechen.


Wer darf die PSA gegen Absturz überprüfen?

Mindestens einmal jährlich muss die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz durch einen Sachkundigen überprüft werden. Lehrgänge zum Sachkundigen werden z. B. bei den Berufsgenossenschaften angeboten. Sofern es innerbetrieblich keinen Sachkundigen gibt, kann diese Dienstleistung natürlich auch von speziellen Prüfstellen eingekauft werden.

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